Der Bezirkskongress möge beschließen:
Die Erweiterung des Bezirksvorstands um einen dritten stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
Neue Fassung:
§ 6 Bezirksvorstand
(1) Der Bezirksvorstand besteht aus:
1. dem/der Vorsitzenden
2. bis zu drei stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
3. dem/der Bezirksschatzmeister/in
4. bis zu drei Beisitzern
Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden vom Bezirkskongress einzeln in geheimer Wahl für die Dauer eines Jahres mit absoluter Mehrheit gewählt. Der Bezirkskongress legt vor der Wahl die Anzahl der zu wählenden Personen unter §6 (1) 2. Und 4. fest. Die Abberufung von Bezirksvorstandsmitgliedern kann nur durch konstruktives Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit der möglichen Stimmen erfolgen. Anträge auf Abberufung müssen mit der Einladung zugegangen sein.Begründung: Stellvertretende Vorsitzende für Öffentlichkeitsarbeit sowohl im digitalen als auch im analogen Raum sind in fast allen Verbänden unverzichtbarer Bestandteil des jeweiligen Vorstands. Die klassische Vorstandsarbeit teilt sich in die drei Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit, der Organisation und der Programmatik. In der Vergangenheit haben die Julis Niederrhein die Organisation und Öffentlichkeitsarbeit miteinander kombiniert. Um die Aufgaben in klarer Aufgabenstruktur verteilen zu können, soll die Möglichkeit geschaffen werden die Aufgabenbereiche auf drei Personen zu verteilen.